blank blank
Suchen
blank blank
blank
blank atmoAtmo Bild
blank
blank Fakultätsrat
blank linie grau
blank
blank
Zuständigkeiten des Fakultätsrates

Der Fakultätsrat (FR) beschließt über Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht der Dekan oder eine andere Person zuständig sind. Damit ist der FR in allen Angelegenheiten von Forschung und Lehre zuständig, außerdem für die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen der Fakultät. Er nimmt die Berichte des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten der Fakultät Auskunft verlangen. Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder des Dekanats für eine Amtszeit von vier Jahren.

Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind acht Professorinnen oder Professoren, zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, eine weitere Mitarbeiterin oder weiterer Mitarbeiter und vier Studierende. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre bis auf die Studierenden, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.

Weitere Informationen finden Sie in der Fakultätsordnung (download-Spalte)

Nicht-Mitglieder des FK können Anträge zur Geschäftsordnung und zur Beschlussfassung mailen an:

Anträge für die Tagesordnung richten Sie bitte an den Dekanatsassistenten Holger Duschneit,
blank blank
pfeil_grau Mitglieder des Fakultätsrates
linie_grau
icon_datei Fakultätsratsmitglieder (465 KB)

blank
pfeil_grau Protokolle des Fakultätsrates
linie_grau
icon_datei Protokolle

blank
pfeil_grau Fakultätsordnung
linie_grau
icon_datei Fakultätsordnung (76 KB)

blank
pfeil_grau Fakultätsentwicklungsplan
linie_grau
icon_datei FEP Grundfassung (1,08 MB)
icon_datei FEP Review Januar 2012 (229 KB)

blank
blank