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Allgemein: Die N Punkte Bildinformation, die vorliegen, werden auch als N Punkte Bildinformation wiedergegeben. Verteilt man diese N Punkte nun über eine größere Fläche, so hat man das Bild vergrößert und dabei die Ausgabeauflösung herabgesetzt. Die Tabelle zeigt den Zusammenhang von Abbildungsmaßstab und nötiger physikalischer Scanauflösung bei einer festgelegten Ausgabeauflösung von 300dpi (mit Shannon-Faktor 2):

Ausgabemaßstab 1:2 1:1 2:1 4:1
Scanauflösung [ppi] 300 600 1200 2400

Allgemein gilt also für die Wahl der Scanauflösung:



In diesem Projekt sind, wie unter 1.2.c [DISKUSSION BILDQUALITÄT] beschrieben wird, Ausgabegröße und Ausgabeauflösung feste Größen. Die Scanauflösung ist in diesem Fall also eine Funktion der Vorlagengröße. Aus obenstehender Gleichung wird ersichtlich, daß bei einer optischen Vorvergrößerung der Vorlage die Scanauflösung ohne Informationsverlust herabgesetzt werden kann. Ist es gerätetechnisch nicht möglich, die Scanauflösung so hoch zu wählen, wie es die Vorlagengröße bei fest definierter Ausgabegröße und Ausgabeauflösung fordern würden, kann also durch eine Vergrößerung der Vorlage vor dem Digitalisierungsvorgang die Scanauflösung derart herabgesetzt werden, daß alle Bedingungen eingehalten werden. In diesem Fall eines Digitalisierungssystems, daß vor dem Digitalisieren eine optische Größenänderung der Vorlage durchführt gilt damit:




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