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Information
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Bestandteil
des ingenieurwissenschaftlichen Grundstudiums ist ein 6-wöchiges Das Grundpraktikum kann vor Aufnahme des Studiums oder während des Grundstudiums in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Das Grundpraktikum ist in einem Industrie- oder Handwerksbetrieb durchzuführen und soll praktische Tätigkeiten aus zwei der folgenden Bereiche enthalten:
Gegebenenfalls ist der technische Bezug der Tätigkeit nachzuweisen. Über das Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu erstellen. Dieser sollte etwa 15 bis 20 Seiten umfassen und zusammenhängend die Tätigkeit darstellen (bitte keine Auflistung der täglichen Tätigkeiten). Die eingefügten Skizzen dürfen 30% des Berichtes nicht überschreiten. Bei der Anfertigung des Berichtes sind die Urheberrechte zu beachten. Eine einfache Kopie von Internetinhalten oder sonstigen Vorlagen ist unzulässig Ein Beispiel für den Inhalt und die Anfertigung des Berichtes finden Sie unter:
Verwenden Sie für Ihren Bericht bitte eines der folgenden Deckblätter als Vorlage:
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Ausbilder oder Betreuer aus der Firma den Bericht prüft, mit Siegel (Stempel) und Unterschrift versieht. Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz sind wir Ihnen gern behilflich. Wir haben eine Liste von Firmen mit Ansprechpartnern, in der Sie sich hinsichtlich einer Praktikumsstelle informieren können. Für Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung kann auf Antrag die Berufs- ausbildung als Grundpraktikum anerkannt werden. Über die Anerkennung der Berufsausbildung als Grundpraktikum entscheidet der Praktikumsbeauftragte nach Vorlage der Unterlagen. Als Grundpraktikum werden abgeschlossene Berufsausbildungen aus folgenden Bereichen anerkannt:
Generell erfolgt die Anerkennungen als Grundpraktikum unabhängig davon, welches Studienangebot (Maschinenbau / Elektrotechnik) nach dem ingenieurwissenschaftlichen Grundstudium ausgewählt wird. Für
Studierende mit nachgewiesener
Praktikumstätigkeit bzw. praktischer Tätigkeit kann
diese Tätigkeit ebenfalls auf Antrag als Grundpraktikum
anerkannt werden. Die Anerkennung eines abgeleisteten Praktikums umfasst folgende Schritte: Sie melden sich
zunächst mit
dem folgenden online-Formular an und kommen dann zur Besprechung Ihrer
Unterlagen in die Sprechstunde des Praktikumbeauftragten ohne weitere
Terminvereinbarung . Sie legen dem Praktikumsbeauftragten zum Besprechungstermin bitte folgende Unterlagen vor:
Nach erfolgreicher
Prüfung Ihrer Unterlagen, dies kann bis zu vier Wochen dauern,
erhalten Sie eine Bescheinigung über die Anerkennung des
Praktikums. online-Anmeldeformular für die Anerkennung des Grundpraktikums:
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