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Die Anzahl der zugelassenen Helligkeitswerte wird Farbauflösung genannt. Bei der Darstellung im Computer spricht man von der Farbtiefe, mit der die Zahl der Bitstellen angegeben wird, die für die Darstellung der Anzahl der Werte erforderlich sind.

Anzahl Bit, die für die Darstellung benötigt werden 1 2 4 8
Anzahl darstellbare Grauwerte 2 4 16 256

Je feiner die Quantisierung, je größer also die Bittiefe, desto feinere Helligkeitsunterschiede können dargestellt werden.

Bei der Digitalisierung eines Farbbildes werden analog zur klassischen Reprographie die drei Farbauszüge Rot, Grün und Blau angefertigt. Realisiert wird dies mit drei Abtastvorgängen mit vorgeschalteten Farbauszugsfiltern, wobei die Rasterung entsprechend der Graubildrasterung verläuft. Resultat ist damit nicht eine Maßzahl für die Helligkeitsinformation jedes Bildpunktes, sondern drei für seine Helligkeitsinformation in jedem Farbauszug. Daher spricht man bei Farbbildern von der Farbtiefe pro Kanal.

Liegt ein Bild nun digital im Rechner vor, lassen ich hier Größenänderungen ohne Veränderung des Informationsgehaltes des Bildes vornehmen. Für eine Vergrößerung gilt dies jedoch nur, wenn die Scanauflösung höher als die Ausgabeauflösung ist (Bei einer Verkleinerung liegen ja mehr Daten vor als eigentlich benötigt).


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